Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse Gießen (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.giessen-bewegt.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Gießen bewegt“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Die Sparkasse ist seit rund 190 Jahren eng mit der Region und den Menschen, die hier leben, verbunden. Dabei ist die Sparkasse sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderer gemeinnütziger Projekte, leistet die Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften. Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse gefördert werden, etwa durch Unterstützung gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher, ökologischer und kultureller Projekte.

      Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region – transparent und im Sinne der Kundinnen und Kunden der Sparkasse.

      Die Spendenplattform „Gießen bewegt“ wurde ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und Bürgern der Region die Möglichkeit zu geben, förderwürdige Projekte vorzuschlagen: z.B. für „ihren“ Verein, ein Museum, ein Theater oder eine Bildungseinrichtung. Zum anderen sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, selbst für auf der Spendenplattform vorgestellte Projekte zu spenden.
    4. Projektpräsentation

      Die Vereine/Organisationen haben die Chance, sich auf der Internetseite www.giessen-bewegt.de mit einem Projekt zu präsentieren. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende ggf. geltende besondere „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Der Ort der Förderung sollte in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse liegen.
    6. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

      Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Spendenaktion können sich Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
      • gemeinnützige oder mildtätige Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc. verfolgen
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
      • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
      • die Spende in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse einsetzen. Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.
      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Die Sparkasse fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse einzusetzen.
    3. Kosten

      Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Antragsteller vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.
    4. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse muss sich der Antragsteller auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.giessen-bewegt.de registrieren. Die Pflichtfelder des Formulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und ggf. nach dessen Ablauf zu aktualisieren.

      Sodann ist dort die geplante Spendenverwendung konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Vorstellung können zur Projektbeschreibung maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Antragstellers mit bis zu 5 Bildern (maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden.

      Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich. Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützig- bzw. Mildtätigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung obliegen im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
    5. Nutzung

      Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter des Antragstellers auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.

      Die Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend gegebenenfalls auf der Spendenplattform „Gießen bewegt“ freigeschaltet.
    6. Kommentierung

      Die Sparkasse behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Vergabe der Spendencodes

      Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystems (z.B. Giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

      Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kundinnen und Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

      Die Kundinnen und Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

      Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

      Die Spendencodes haben einen Wert von mindestens 1 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

      Die Spendencodes können ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist.

      Nähere Informationen zur Möglichkeit einer Privatspende erhalten Sie hier: www.giessen-bewegt.de.
    8. Spendencode-Einlösung im Internet

      Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

      Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

      Die Sparkasse behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
    9. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Antragsteller werden ausschließlich per E-Mail über die Entscheidung der Sparkasse informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    10. Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Antragsteller als Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.

      Für die Antragsteller wird in ihrem persönlichen Login als Hilfestellung eine vorausgefüllte Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese kann, muss aber nicht genutzt werden.
  3. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: https://www.sparkasse-giessen.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer.

    Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an kommunikation@sparkasse-giessen.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Nähere Informationen zu den vorstehenden Teilnahmebedingungen finden Sie hier: www.giessen-bewegt.de.

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.